EU-Parlament muss Fluggastrechte schützen

​Am kommenden Mittwoch stimmt das Europäische Parlament über das künftige Niveau des Verbraucherschutzes im Flugverkehr ab. Dann entscheiden die Abgeordneten über einen Kommissionvorschlag zur Überarbeitung  der geltenden Fluggastrechte-Verordnung. Dieser droht, die Fluggastrechte in wichtigen Punkten zu entwerten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die EU-Parlamentarier auf, das zu verhindern.

„Wenige Monate vor der Europawahl haben die deutschen Europaabgeordneten die Chance, ein klares Signal für einen starken Verbraucherschutz im Flugverkehr zu setzen und zu zeigen, dass die Europapolitik für Verbraucher ganz konkrete Vorteile bietet“, sagt Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik des vzbv.

Kommission will Ansprüche beschneiden
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht Verbraucherinnen und Verbrauchern heute ab einer Verspätung von drei Stunden eine Entschädigungspauschale zu. Je nach Flugentfernung beträgt sie 250, 400 oder 600 Euro. Nach dem Entwurf der Kommission soll die Entschädigungspauschale künftig erst ab mindestens fünf Stunden Verspätung anfallen.

Bei längeren Flugdistanzen sollen Fluggesellschaften sogar erst ab einer Verspätung von neun oder zwölf Stunden eine Entschädigung bezahlen müssen. Wer bei einem Überseeflug zusätzlich zur eigentlichen Flugzeit elf Stunden in Wartehallen verbringen muss, hätte dann keinen Anspruch auf eine finanzielle Kompensation. Für die Fluggesellschaften hieße das, dass sie ihre Flüge auf Kosten der Fluggäste umdisponieren könnten. Flugzeiten wären keine vertraglichen Verpflichtungen mehr, sondern bloße Absichtserklärungen

Am geltenden Recht orientieren
Aus Sicht des vzbv ist nicht klar, weshalb die Grenzen für eine Verspätungsentschädigung heraufgesetzt werden müssen. Die Kommission hat selbst belegt, dass in den Jahren 2006 bis 2009 insgesamt weniger als 0,5 Prozent der Flüge mehr als drei Stunden Verspätung hatten.

Der Beschluss des Verkehrsausschusses sieht verbraucherfreundlichere Regelungen als die Kommission vor, bleibt aber immer noch hinter der geltenden Rechtsprechung zurück. Am nächsten kommt dieser ein Änderungsantrag des deutschen Europaabgeordneten Hans-Peter Mayer (CDU), dem Berichterstatter im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Er spricht sich dafür aus, die Grenze für die Verspätungsentschädigung bei drei Stunden für alle innereuropäischen Flüge anzusetzen, bei fünf Stunden für Flüge ab einer Flugentfernung von mehr als 3.500 km. Der vzbv appelliert an die Abgeordneten, den Kommissionsentwurf nicht unterstützen und den Vorschlägen zuzustimmen, die Verbraucherrechte schützen.

Gebuchte Leistung steht Verbrauchern zu
Ein weiterer wichtiger Punkt ist vor der Abstimmung noch offen: Viele Fluggesellschaften verweigern Fluggästen den Rückflug, wenn sie den Hinflug verfallen lassen haben. Ähnlich verfahren sie bei Anschlussflügen, wenn der Zubringerflug nicht genutzt wurde. Die Kommission schlägt vor, dass die Fluggäste in solch einem Fall eine Entschädigung erhalten sollten. Den Fluggästen geht es aber in erster Linie darum, den Flug in der gebuchten Maschine wahrnehmen zu können. Der der vzbv fordert deshalb, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Leistung in Anspruch nehmen können, die sie gebucht und bezahlt haben – so wie es in anderen Branchen selbstverständlich ist. Auch hierzu liegt ein Antrag des Europaabgeordneten Hans-Peter Mayer vor.

 

Frau wartet auf verspätetes Flugzeug; Quelle: Kushch Dmitry - Fotolia.com

Bildquelle: Kushch Dmitry - Fotolia.com


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