Prioritäten für den Verbraucherschutz

​Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die neue Bundesregierung auf, in ihren ersten 100 Tagen drei Themen mit Priorität voranzutreiben. Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) muss auf den Weg gebracht und der Schutz privater Daten im Netz gestärkt werden. Zudem muss zügig die Ankündigung umgesetzt werden, das Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um den Verbraucherschutz zu erweitern. Anlässlich der morgen beginnenden Klausurtagung des Kabinetts sagt Holger Krawinkel, Bereichsleiter Verbraucherpolitik beim vzbv: „Die verbraucherpolitischen Baustellen sind vielfältig. Die Große Koalition darf keine Zeit verlieren, sondern muss zentrale gesellschaftliche Aufgaben schnell angehen.“


Vor allem um drei Themen muss sich die Bundesregierung aus Sicht des vzbv kümmern: die EEG-Reform, die Ausgestaltung der digitalen Welt und die Finanzaufsicht aus Verbraucherperspektive.


Energie: Die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegten Eckpunkte für eine EEG-Reform weisen in die richtige Richtung. Es ist wichtig, den Ausbau der Erneuerbaren Energien künftig kosteneffizienter zu gestalten. Auch die Kostenverteilung wird durch eine stärkere Beteiligung von Industrie und Eigenverbrauchern gerechter. Für eine spürbare Entlastung der Verbraucher reichen die Vorschläge aber nicht weit genug. Unverständlich sind die geplanten Maßnahmen für Offshore-Windenergie. Angesichts der enormen Kosten der Technologie sowie der für den Stromtransport notwendigen Infrastruktur bedarf es einer deutlichen Korrektur. Die Ausgliederung der momentan über die EEG-Umlage finanzierten Technologieentwicklungskosten in einen Altlastenfonds müsse ernsthaft geprüft werden. 


Digitales: Im Bereich Digitales fordert der vzbv ein klares Bekenntnis zum Schutz privater Daten. Auch wenn die Entscheidung über die europäische Datenschutzgrundverordnung vor der Europawahl als gescheitert gilt, ist die Bundesregierung aufgefordert, das Anliegen voranzutreiben. Neue Regelungen für den Datenschutz müssen zügig nach der Europawahl auf den Weg gebracht werden. Es ist zu begrüßen, dass die Koalition den Breitbandausbau zur Schlüsselaufgabe machen will. Bei dem von Bundesminister Alexander Dobrindt angekündigten „Breitband-Gipfel“ sollten allerdings auch die Verbraucherinteressen vertreten sein. Aus Verbrauchersicht wichtig ist etwa die Sicherstellung von Technologieoffenheit.


Finanzen: Um die Auswüchse bei den Kosten für Überziehungskredite einzudämmen, hat die Koalition einen verpflichtenden Warnhinweis durch die Bank beim Wechsel in den Dispo angekündigt. Wichtig ist, dass der Warnhinweis zügig kommt – und Verbraucher ihn auch erkennen und verstehen. Der vzbv schlägt deshalb einen Pre-Test vor. Bei der Neuregelung der Bewertungsreserven von Lebensversicherungen ist es wichtig, die Rechte der Kunden zu wahren. Es müssen die Belange aller Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt werden. Die ausscheidenden Kunden sollten künftig statt an den Bewertungsreserven an den freien Mitteln der Rückstellung für Beitragsrückerstattung beteiligt werden.

Auch bei weiteren Themen fordert der vzbv die Bundesregierung auf, zügig zu handeln:

  • Die Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich, sich auf EU-Ebene für ein Tierschutzlabel einzusetzen, ist zu begrüßen. Nach der Ankündigung müssen jetzt aber konkrete Schritte hin zu einem einheitlichen und gesetzlich verbindlichen Label auf Bundes- und Europaebene folgen.

 

  • Auch zur Verbesserung der Lebensmittelüberwachung müssen zeitnah konkrete Vorschläge kommen, um einheitliche Standards und eine sachgerechte Kontrolldichte sicherzustellen.

 

  • Das sogenannte Bierkartell zeigt aktuell, wie hoch der Handlungsdruck ist, gegen Kartelle vorzugehen. Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben allerdings auf ihren Schäden durch die Preisabsprachen sitzen. Die Bundesregierung muss daher jetzt ein Aufweichen der EU-Richtlinie zu Schadensersatzklagen wegen Wettbewerbsverletzungen verhindern. Mittelfristig ist eine Debatte nötig, ob das Ordnungswidrigkeitenrecht zur Abschreckung ausreicht.

 

  • Die angekündigte zeitnahe Vergabe von Facharztterminen für gesetzlich Krankenversicherte und bessere Möglichkeiten zur Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung sind zentral für den einzelnen Patienten und müssen zügig umgesetzt werden.

 

  • Das gilt ebenso für die Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Sie muss Hand in Hand gehen mit der Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens.

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