Europäisches Parlament billigt in erster Lesung Gemeinsames Europäisches Kaufrecht

​Das Europäische Parlament hat den umstrittenen Verordnungsentwurf der EU-Kommission für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht in erster Lesung gebilligt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet den Vorschlag als insgesamt entbehrlich und kontraproduktiv. Zum einen hat sich der grenzüberschreitende Online-Warenkauf weitaus dynamischer entwickelt als von der Kommission dargestellt. Zum anderen enthält er Schlupflöcher, so dass nationale Standards im Verbraucherschutz umgangen werden können.

„Der Vorschlag für ein Europäisches Kaufrecht wird Verwirrung stiften und Rechtsunsicherheit schaffen – nicht nur bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch bei kleinen und mittleren Unternehmen“, sagt Helga Springeneer, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik im vzbv.

Bedarf und Nutzen strittig

Der vzbv, der Europäische Dachverband der Verbraucherverbände BEUC, aber auch etliche Stimmen aus der Wirtschaft haben der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Kommissionsvorschlags von Beginn an widersprochen. Unterschiedlich wurde bereits die Ausgangslage beim grenzüberschreitenden Online-Warenkauf, der im Zentrum des Vorschlags steht, bewertet. Die EU-Kommission sieht diesen wegen des unterschiedlichen Kaufrechts der Mitgliedstaaten lediglich im einstelligen Promillebereich. Sie gibt als Zielmarke vor, dass 20 Prozent der Verbraucher bis 2015 grenzüberschreitend online einkaufen sollen. Dahingegen belegt eine Eurobarometerumfrage von Ende 2012, dass dieser Status bereits erreicht ist. Hinzu kommt, dass bestehende Hindernisse im grenzüberschreitenden Online-Handel ab Sommer 2014 durch die Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie beseitigt werden. Diese Richtlinie harmonisiert die Hauptaspekte von Verbraucherverträgen bei elektronischem Geschäftsverkehr ausreichend.

Kritisiert wird weiter, dass der Vorschlag für ein einheitliches europäisches Vertragsrecht optional ist, das heißt neben dem Vertragsrecht der Mitgliedstaaten gilt. Welches Kaufrecht gelten soll, entscheidet allein der Händler oder Verkäufer. Denn nur er darf zwischen dem Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht und dem für ihn geltenden nationalen Kaufrecht entscheiden. Damit kann er sich auch für das Kaufrecht mit den niedrigeren Verbraucherschutzstandards entscheiden.

EU-Justizminister gefordert

Auf diese und weitere Probleme haben vzbv und BEUC immer wieder hingewiesen und an die Mitglieder des Europäischen Parlaments appelliert, den Verordnungsentwurf abzulehnen. Trotz der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament ist die Zukunft des Kommissionsvorschlags ungewiss.

Als nächstes steht die Positionierung der EU-Justizminister an. Unter ihnen gibt es zahlreiche kritische Stimmen gegen ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht. Auch das Bundesjustizministerium (BMJV) hatte in der Vergangenheit moderat Zweifel geäußert. Helga Springeneer fordert: „Das BMJV sollte im EU-Justizministerrat jetzt darauf drängen, dass von dem Vorschlag Abstand genommen wird. Wir brauchen wir gar kein kompliziertes Extra-Gesetz mehr, da der grenzüberschreitende Online-Handel schon viel weiter ist, wir demnächst für ihn neue Verbraucherrechtsvorschriften haben und der Kommissionsvorschlag Schlupflöcher hat.“